Anwaltskanzlei Peter Busacker
Die Kanzlei ist auf die Rechtsgebiete des Arbeits- und Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts spezialisiert. Daneben bearbeiten wir aber auch seit jeher zahlreiche Mandate aus den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, des Verkehrsrechts und des Familienrechts sowie des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Alleiniger Inhaber der Kanzlei ist Rechtsanwalt Peter Busacker. Herr Rechtsanwalt Thomas Lemke unterstützt die Kanzlei als freier Mitarbeiter.
Wir lösen Ihr Problem
Die anwaltliche Praxis gerade im Arbeitsrecht und Mietrecht zeigt, dass häufig schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen.
Wir sind deshalb in der Regel innerhalb von 24 Stunden in der Lage, Sie zurückzurufen und Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu geben. Dabei ist die Prüfung der maßgeblichen Unterlagen in der Regel unabdingbar, weshalb eine Übersendung per Mail oder eine persönliche Abgabe der Unterlagen in unserem Büro unsere Bearbeitung erheblich beschleunigt.
Nach Übernahme des Mandats stimmen wir stets in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die beste Strategie für den erfolgreichen Abschluss Ihres individuellen Falles ab.
Nur wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, empfehlen wir gerichtliche Maßnahmen. Bei unserer Tätigkeit stehen auch immer die Kosteninteressen unserer Mandanten im Mittelpunkt.
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