Keine Kompromisse bei der Abfindung: Wir setzen uns für Sie ein!
Erzielen Sie die bestmögliche Abfindung
Fachanwälte für Arbeitsrecht Peter Busacker und Thomas Lemke
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, steht Ihre finanzielle Sicherheit auf dem Spiel. Sie verlieren nicht nur Ihren Arbeitsplatz, sondern auch Ihr Einkommen, was im schlimmsten Fall zu finanziellen Engpässen führen kann. Wenn Sie sich jedoch nicht gegen die Kündigung wehren, verpassen Sie die Chance, eine Abfindung zu erhalten, die Ihnen in der Regel zusteht. Eine unzureichende Abfindung kann auch dazu führen, dass Sie in Zukunft Schwierigkeiten haben, eine neue Stelle zu finden.
Wir wissen, wie wichtig es ist, eine faire Abfindung zu erhalten, um Ihren Lebensunterhalt während der Übergangszeit zu sichern. Deshalb bieten wir schnelle und effektive Hilfe innerhalb von 24 Stunden an. Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten kämpfen für Ihre Rechte und setzen sich dafür ein, dass Sie die bestmögliche Abfindung erhalten. Wir sorgen dafür, dass Sie keine Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld bekommen und prüfen auch Ihr Arbeitszeugnis, damit es sich nicht negativ auf Ihre zukünftigen Bewerbungen auswirkt.
Wichtig ist, dass Sie keine Fristen versäumen, denn eine Kündigung wird nach drei Wochen wirksam und kann nicht mehr angefochten werden. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an, um Ihre Situation zu beurteilen und Ihnen zu einer fairen Abfindung zu verhelfen. Nutzen Sie jetzt unsere Hilfe und sichern Sie sich Ihre Zukunft.
Das sagen unsere Mandanten
Achtung, Sie haben nur 3 Wochen Zeit!
Wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zu wehren. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als rechtswirksam und Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet.
Vergeben Sie Ihre Chancen nicht, indem Sie zu lange zögern. Legen Sie Ihr Anliegen in kompetente Hände und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht. Zögern Sie daher nicht, uns unmittelbar nach Erhalt der Kündigung zu kontaktieren.
Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und damit risikolos.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.