Vermeiden Sie böse Überraschungen: Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag!
Gemeinsam zu einem Aufhebungsvertrag mit dem bestmöglichen Ergebnis
Fachanwälte für Arbeitsrecht Peter Busacker und Thomas Lemke
Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber einvernehmlich beschließen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass ein Aufhebungsvertrag auch Risiken birgt. Wenn Sie nicht genau prüfen, was darin vereinbart ist, können Sie böse Überraschungen erleben.
Eines der größten Risiken ist eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das passiert, wenn die Arbeitsagentur der Meinung ist, dass Sie durch den Aufhebungsvertrag Ihr Arbeitsverhältnis selbst verschuldet haben. In diesem Fall erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld.
Um das Risiko einer Sperrzeit zu vermeiden, ist es wichtig, den Aufhebungsvertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln. Wir sind Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und helfen Ihnen, den bestmöglichen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen dort berücksichtigt werden und Sie eine faire Abfindung erhalten, die Ihnen in der Regel auch zusteht.
Neben der Verhandlung des Aufhebungsvertrages helfen wir Ihnen auch, mögliche Risiken abzuschätzen und zu vermeiden. Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis und stellen sicher, dass es keine negativen Auswirkungen auf Ihre zukünftigen Bewerbungen hat. Wir bieten Ihnen schnelle und effektive Hilfe innerhalb von 24 Stunden und helfen Ihnen, Ihre finanzielle Sicherheit während der Übergangszeit zu gewährleisten.
Es ist wichtig, dass Sie keine Fristen versäumen und schnell handeln. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre Interessen zu wahren.
Das sagen unsere Mandanten
Achtung, Sie haben nur 3 Wochen Zeit!
Wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zu wehren. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als rechtswirksam und Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet.
Vergeben Sie Ihre Chancen nicht, indem Sie zu lange zögern. Legen Sie Ihr Anliegen in kompetente Hände und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht. Zögern Sie daher nicht, uns unmittelbar nach Erhalt der Kündigung zu kontaktieren.
Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und damit risikolos.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.