Wir kämpfen gegen Ihre Kündigung, sorgen für hohe Abfindungen, gute Zeugnisse und keine Sperrzeiten.
Erzielen Sie das bestmögliche Ergebnis bei Kündigung
Fachanwälte für Arbeitsrecht Peter Busacker und Thomas Lemke
Wenn Sie sich nicht gegen eine Kündigung wehren, verlieren Sie nicht nur Ihren Arbeitsplatz, sondern auch Ihr Einkommen. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass Sie im nächsten Monat Ihre laufenden Kosten nicht mehr decken können und aufgrund einer Sperrzeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Wir bieten Ihnen schnelle und effektive Hilfe innerhalb von 24 Stunden, um eine solche Situation zu vermeiden. Mit unserer Erfahrung aus über 20 Jahren im Arbeitsrecht setzen wir uns erfolgreich für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie eine angemessene Abfindung erhalten und keine Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld bekommen. Außerdem prüfen wir auch Ihr Arbeitszeugnis, damit es sich nicht negativ auf Ihre zukünftigen Bewerbungen auswirkt.
Wichtig ist, dass Sie keine Fristen versäumen, denn eine Kündigung ist nach drei Wochen wirksam und kann nicht mehr angefochten werden.
Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie uns Ihnen helfen.
Das sagen unsere Mandanten
Achtung, Sie haben nur 3 Wochen Zeit!
Wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zu wehren. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als rechtswirksam und Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet.
Vergeben Sie Ihre Chancen nicht, indem Sie zu lange zögern. Legen Sie Ihr Anliegen in kompetente Hände und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht. Zögern Sie daher nicht, uns unmittelbar nach Erhalt der Kündigung zu kontaktieren.
Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und damit risikolos.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.