Vermeiden Sie böse Überraschungen: Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag!
Gemeinsam zu einem Aufhebungsvertrag mit dem bestmöglichen Ergebnis

Fachanwälte für Arbeitsrecht Peter Busacker und Thomas Lemke
Für Führungskäfte oder leitende Angestellte kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung sein, um ein Arbeitsverhältnis in Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber zu beenden. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag auch Risiken mit sich bringt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es entscheidend, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln.
Ein besonders großes Risiko ist eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, falls die Arbeitsagentur der Meinung ist, dass Sie das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag selbst verschuldet haben. Das kann bedeuten, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhalten. Um dieses Risiko zu minimieren, stehen wir Ihnen als Experten im Arbeitsrecht zur Seite. Wir helfen Ihnen, den bestmöglichen Aufhebungsvertrag auszuhandeln und Ihre Interessen zu berücksichtigen, einschließlich einer fairen Abfindung, die Ihnen in der Regel zusteht.
Neben der Verhandlung des Aufhebungsvertrags unterstützen wir Sie auch dabei, potenzielle Risiken abzuschätzen und zu vermeiden. Wir überprüfen z.B. auch Ihr Arbeitszeugnis, um sicherzustellen, dass es keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen hat.
Mit unserer schnellen und effektiven Hilfe innerhalb von 24 Stunden sorgen wir dafür, dass Ihre finanzielle Sicherheit während der Übergangszeit gewährleistet ist. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie keine Fristen versäumen und schnell handeln. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre Interessen als Führungskraft oder leitende Angestellte zu wahren.
Das sagen unsere Mandanten
Achtung, Sie haben nur 3 Wochen Zeit!
Wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zu wehren. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als rechtswirksam und Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet.
Vergeben Sie Ihre Chancen nicht, indem Sie zu lange zögern. Legen Sie Ihr Anliegen in kompetente Hände und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht. Zögern Sie daher nicht, uns unmittelbar nach Erhalt der Kündigung zu kontaktieren.
Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und damit risikolos.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.