Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hamburg

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  • Erfolgreiche Vertretung von Mietern und Vermietern im privaten und gewerblichen Bereich
  • Hilfe bei Räumungsklagen, Eigenbedarfskündigungen und Schadensersatzansprüchen
  • 2 Anwälte im Mietrecht mit jeweils über 20 Jahren Berufserfahrung
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Im Mietrecht gibt es viele Fallstricke

Vermieter

Bei unserer Tätigkeit für Vermieter geht es häufig um die Ausschöpfung und Durchsetzung von Kündigungsmöglichkeiten, etwa wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzug oder Vertragsverletzungen.

Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung, um rechtssichere Mietverhältnisse eingehen zu können und spätere, häufig kostenträchtige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Mieter

Auf Mieterseite geht es spiegelbildlich um die Abwehr unberechtigter Forderungen des Vermieters, also insbesondere die Abwehr von Kündigungen bzw. Räumungsklagen, die Geltendmachung von Schadensersatz- und Minderungsbeträgen aufgrund von Mängeln an der Mietsache und die Erstattung der Mietkaution.

Gewerberecht

Im Gewerberecht sind die Mieterschutzvorschriften enger gefasst als im Wohnraummietrecht. Den Vertragsparteien bleibt wesentlich mehr Gestaltungsspielraum.

Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an die Wirksamkeit von mietvertraglichen Formularklausel jedoch erheblich verschärft, was für den Vermieter erhebliche wirtschaftliche Risiken birgt und dem Mieter teilweise die Möglichkeit eröffnet, sich auch aus langfristig eingegangenen Vertragsverhältnissen vorzeitig zu lösen.

Wir finden eine Lösung für Ihr Problem

Die Anwaltskanzlei Peter Busacker vertritt seit über 20 Jahren Vermieter mit großem oder auch kleinem Wohnungsbestand, wie etwa Wohnungsbaugenossenschaften, Hausverwaltungen, Privateigentümer. Ebenso vertreten wir aber auch Mieter.

Unsere Rechtsanwälte Peter Busacker und Thomas Lemke sind seit vielen Jahren im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig. Rechtsanwalt Peter Busacker ist Fachanwalt für Mietrecht und hat den Fachanwaltskurs erfolgreich abgeschlossen und auch im Übrigen sämtliche theoretischen Voraussetzungen für die Erlangung des Fachanwaltstitels erfüllt.

Wir haben insoweit keine ideologischen Vorbehalte und betrachten es vielmehr als Vorteil, die Interessen und Rechte beide Seiten sehr gut zu kennen.

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Herr Rechtsanwalt Lemke hat mich bei der Verwaltung meiner Mietwohnung sehr kompetent und zielgerichtet beraten. Die Nebenkostenabrechnung wurde überprüft und optimiert. Ich kann Herrn Lemke uneingeschränkt empfehlen!

Edelgard L. auf Google

Herr Busacker hat in einem schwierigen Prozess wegen Eigenbedarf (Mietrecht) ein gutes Ergebnis für mich ausgehandelt. Bei meinem dringenden Anliegen wurde mir sofort geholfen. Mehrere Rücksprachen wurden mit viel Sachkompetenz schnell beantwortet. Auch meine laienhafte Problembeschreibung wurde mit viel Verständnis aufgenommen und in die richtigen Bahnen gelenkt. Vielen Dank nochmal. Ich kann Herrn Busacker uneingeschränkt weiterempfehlen

Lars L. auf Google