Das Sozialrecht dient insbesondere der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages des Staates zur Grundsicherung der Bürger. In diesem Gebiet sind wir sowohl außergerichtlich gegenüber der ARGE, der Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherungen und anderen Einrichtungen tätig, außerdem auch in zahlreichen Verfahren vor den zuständigen Sozialgerichten. Aufgrund der seit Jahren fortdauernden Überlastung der Sozialgerichte ziehen sich die Gerichtsverfahren leider meistens über mehrere Jahre hin.
In Bezug auf die Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung ist noch darauf hinzuweisen, dass Rechtsschutz in sozial- und auch finanzgerichtlichen Angelegenheiten erst im Falle einer gerichtlichen Klärung besteht. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt folglich keine Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts etwa im Zusammenhang mit der Einlegung und Begründung von Widersprüchen gegen Bescheide der zuständigen Behörden oder Versicherungsträger. Ein sozialgerichtliches Verfahren kann in der Regel erst eingeleitet werden, wenn ein entsprechender Widerspruchsbescheid vorliegt.