Anwalt im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten in Hamburg

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  • Verteidigung bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Prüfung auf Einstellung des Verfahrens oder gerichtliche Vertretung
  • Über 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht
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Wir helfen das Verfahren einzustellen

Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Wir verteidigen unsere Mandanten, wenn es um den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit geht.

Hier gilt der Grundsatz, dass vor anwaltlicher Inanspruchnahme und insbesondere Akteneinsicht, also Kenntnis des vollständigen Akteninhalts nach Abschluss der Ermittlungen, in aller Regel keine Angaben gemacht werden sollten. Wir erörtern sodann den Akteninhalt mit Ihnen und stimmen die jeweils günstigste Vorgehensweise ab.

Wenn keine Einstellung des Verfahrens gelingt, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck in der Hauptverhandlung vor dem Amts- bzw. Landgericht und erforderlichenfalls im Berufungsverfahren.

Wir finden eine Lösung für Ihr Problem

Ihr Ansprechpartner in unserem Büro ist Herr Rechtsanwalt Peter Busacker. Herr Busacker vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Mandanten im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten.

 

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Weitere Bewertungen finden Sie
auf unserem Google-Profil.

Ich kann mir ehrlich gesagt keinen besseren Anwalt vorstellen. Top Beratung von Herrn Busacker, sehr kompetent, menschlich und faire Preise. Keine langen Wartezeiten und das Gefühl, dass man nicht abgefertigt wird. Würde ihn jeder Zeit, bei Bedarf, wieder aufsuchen. Kann ihn nur empfehlen.

J.W. auf Google

Sehr kompetent, professionell und menschlich! Ich habe mich von Herrn Busacker sofort verstanden und gut beraten gefühlt, weshalb ich Ihn hiermit unbedingt weiter empfehle.

M.S. auf Anwalt.de