Anwalt im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten in Hamburg
Wir helfen das Verfahren einzustellen
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Wir verteidigen unsere Mandanten, wenn es um den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit geht.
Hier gilt der Grundsatz, dass vor anwaltlicher Inanspruchnahme und insbesondere Akteneinsicht, also Kenntnis des vollständigen Akteninhalts nach Abschluss der Ermittlungen, in aller Regel keine Angaben gemacht werden sollten. Wir erörtern sodann den Akteninhalt mit Ihnen und stimmen die jeweils günstigste Vorgehensweise ab.
Wenn keine Einstellung des Verfahrens gelingt, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck in der Hauptverhandlung vor dem Amts- bzw. Landgericht und erforderlichenfalls im Berufungsverfahren.
Wir finden eine Lösung für Ihr Problem
Ihr Ansprechpartner in unserem Büro ist Herr Rechtsanwalt Peter Busacker. Herr Busacker vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Mandanten im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten.
Weitere Bewertungen finden Sie
auf unserem Google-Profil.
J.W. auf Google
M.S. auf Anwalt.de