Anwalt im Verkehrsrecht in Hamburg

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  • Vermeidung von Bußgeldzahlungen und Fahrverbot
  • Wir setzen Ihren Anspruch gegen die Versicherung durch
  • Über 20 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht
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Im Verkehrsrecht gibt es viele Fallstricke

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, Ihnen eine Trunkenheitsfahrt, Verkehrsunfallflucht oder Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder zu dichtes Auffahren vorgeworfen werden, vertreten wir Sie sowohl vorgerichtlich, als auch zivilgerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche gegenüber der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung, als auch straf- und bußrechtlich vor den zuständigen Straf- und Bußgeldabteilungen.

Unfallschäden

Insbesondere bei der Regulierung von Unfallschäden sind die Versicherer seit mehreren Jahren dazu übergegangen, die geltend gemachten Ansprüche etwa auf Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall und Haushalts-führungsschaden nicht nur deutlich zu kürzen, sondern teilweise auch trotz eindeutiger Haftung die Regulierung zu verzögern oder gar vollständig abzulehnen. Ohne konsequente anwaltliche Vertretung kann dies schnell zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für den Verursacher führen.

Fahrverbot

Häufig geht es um die Abwendung eines Fahrverbots. Der Gesetzgeber ist im Begriff, die Grenzen für das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen noch einmal deutlich herabzusetzen. Durch die Einführung des neuen Punktesystems vor mehreren Jahren droht bereits beim Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies verdeutlicht, dass die Verhängung von Punkten infolge eines bestandskräftigen Bußgeldbescheides stets genauestens überprüft und nach Möglichkeit abgewendet werden muss.

Bußgeld

Wir finden eine Lösung für Ihr Problem

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist insoweit Rechtsanwalt Peter Busacker, der über fundiertes Fachwissen im gesamten Verkehrsrecht und eine über 20-jährige Berufserfahrung verfügt.

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Weitere Bewertungen finden Sie
auf unserem Google-Profil.

Herr RA Peter Busacker berät uns nun seit Jahren professionell und äußerst kompetent zu diversen Rechtsfragen rund um unseren Familienbetrieb, insbesondere hierbei zu Fragen des Gewerbemietrechts sowie des Arbeitsrechts. Zudem vertritt Herr RA Busacker unseren Betrieb nach außen hin vor Gerichten und Geschäftspartnern. Dabei handelt er schnell und zielorientiert und kann uneingeschränkt weiter empfohlen werden!

Helga Rudolph auf Google

Herr Busacker hat mich sehr kompetent und schnell in meiner Angelegenheit zum Thema Arbeitsrecht vertreten. Ich konnte mich auf die Arbeit von Herrn Busacker verlassen und musste mich nicht weiter mit dem Thema auseinandersetzen. Es wurde ein sehr gutes Ergebnis ausgehandelt. Auch ich kann ihn mit bestem Gewissen weiterempfehlen.

Taisa Japs auf Google